Gemäss Schulgesetz können max. 6 einzelne Urlaubshalbtage, sogenannte Jokerhalbtage, pro Schuljahr beantragt werden. Zwei Halbtage werden jeweils fix für die Auffahrtsbrücke verwendet. Die Jokertage dürfen nicht zur Verlängerung der Sommerferien und während Projektwochen und Spezialanlässen eingesetzt werden. Der Antrag für den Bezug der Jokertage ist wenn möglich 1 Woche, jedoch mindestens 2 Tage vor dem gewünschten Bezug bei der Klassenlehrperson einzureichen. Dies kann über das App Klapp oder per Formular geschehen.
Für die Aufarbeitung des versäumten Schulstoffes sind die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
Urlaube sind Freistellungen von Schülerinnen und Schülern vom Unterricht, die planbar sind und vorwiegend aus Gründen erfolgen, die im persönlichen Interesse des Kindes, beziehungsweise der Erziehungsberechtigten liegen. Schülerinnen und Schüler können pro Schuljahr während maximal 15 Schultagen beurlaubt werden. Die Jokertage bilden einen Teil der 15 Schultage und müssen zuerst bezogen werden.
Weitere Informationen befinden sich im Absenzen- und Urlaubsreglement der Schule Küblis.
Im Falle einer Zuwiderhandlung behält sich der Schulrat – gemäss Art. 96 des Schulgesetzes des Kantons Graubünden – das Recht vor, pro verpassten Schultag und Kind eine Busse von 250 Fr. auszusprechen.
Für die Aufarbeitung des versäumten Schulstoffes sind die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
Dauer | Eingabefrist | Einreichung |
bis 5 Tage | 2 Wochen schriftlich | Schulleitung |
ab 5 bis 15 Tage | 4 Wochen schriftlich | Schulrat |
Mehr als 15 Tage | 6 Wochen schriftlich | Amt für Volksschule (AVS) |
Alle Urlaubsgesuche müssen gemäss obenstehender Auflistung durch den Schulrat bewilligt werden.