Auf den 01. Juli 2021 trat die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Kraft.
Deshalb entliess der Gesetzgeber die Gemeinden per 1. Juli 2021 aus dem Vollzug der Arbeitslosenversicherung.
Eine wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit für Stellensuchende bzw. Arbeitslose, sich direkt online zur Arbeitsvermittlung anzumelden. Neu kann sich die stellensuchende Person online unter www.arbeit.swiss.ch zur Arbeitsvermittlung anmelden.
Wer sich, wie bis anhin, persönlich zur Arbeitsvermittlung anmelden möchte, muss sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Davos melden.
RAV Davos
Talstrasse 2A